Reichsgericht, das

Reichsgericht, das

Das Reichsgericht, des -es, plur. die -e, ein höheres Gericht, welchem alle niedere Gerichte eines Reiches unterworfen sind. In engerer Bedeutung, besonders in dem Deutschen Staatsrechte, ein Gericht, vor welchem besonders die Stände des Reiches Recht zu nehmen und zu geben verbunden sind, dergleichen Reichsgerichte so wohl der Reichshofrath als das Reichskammergericht zu Wetzlar sind.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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