Reichsglied, das

Reichsglied, das

Das Reichsglied, des -es, plur. die -er, ein Glied eines Reiches, eine Person, welche einem Reiche unterworfen ist, und zugleich an dessen Schutz, Gerechtsamen und Vorzügen Theil hat.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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