Reitschoß, der

Reitschoß, der

Der Reītschóß, des -sses, plur. die -sse, in einigen Gegenden, dasjenige Geld, welches die Leibeigenen dem Grundherren für die Erlaubniß zu heirathen bezahlen müssen; ohne Zweifel von reiten, sich begatten, zumahl da dieses Geld in andern Gegenden ähnliche Nahmen führet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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