- Reitschoß, der
Der Reītschóß, des -sses, plur. die -sse, in einigen Gegenden, dasjenige Geld, welches die Leibeigenen dem Grundherren für die Erlaubniß zu heirathen bezahlen müssen; ohne Zweifel von reiten, sich begatten, zumahl da dieses Geld in andern Gegenden ähnliche Nahmen führet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.