- Reugeld, das
Das Reugèld, S. Reukauf.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Reugèld, S. Reukauf.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Reugeld — (forfeit; arrhes; tassa di storno), tarifmäßige Nebengebühr, die erhoben wird, wenn der Versender eines Gutes die Zurückgabe desselben auf der Versand oder einer Zwischenstation der Beförderungsstrecke verlangt. In Deutschland und Österreich… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Reugeld — Reugeld, Reukauf, das Recht, wegen Reue von einem Vertrage zurückzutreten, mit Zurücklassung des schon bezahlten Geldes od. einer für diesen Fall bestimmten Summe … Herders Conversations-Lexikon
Reugeld — Reu|geld 〈n. 12〉 1. Zahlung, die einem Vertragspartner ermöglicht, vom Vertrag zurückzutreten 2. Zahlung eines Pferdebesitzers, wenn er ein zum Rennen angemeldetes Pferd nicht laufen lässt * * * Reu|geld, das: 1. (Rechtsspr., Wirtsch.) Geldsumme … Universal-Lexikon
Forfait — Das Wort Forfait stammt vom französischen Wort le forfait, heißt übersetzt Reugeld, und bezeichnet eine Geldsumme, die bei einem Rücktritt von einem Vertrag zu zahlen ist, oder eine Geldbuße, die der Eigentümer eines bei einem Rennen gemeldeten… … Deutsch Wikipedia
Reuvertrag — (Pactum displicentiae), die einem Vertrag beigefügte Verabredung, daß es einem oder beiden Vertragschließenden freistehen solle, nach Belieben wieder zurückzutreten. Das Bürgerliche Gesetzbuch behandelt in den § 346–361 nur das vertragsmäßige… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wettrennen — (Wettlauf, Preislauf), das Laufen, Reiten u. Fahren über eine gewisse Strecke od. in einer bestimmten Zeit, nach einem gegebenen Ziele, wobei dem zuerst am Ziele Anlangenden ein Preis zuertheilt wird. I. Geschichte der W. Die W. zum Zweck der… … Pierer's Universal-Lexikon
Forfait — For|fait [fɔr fɛ ], das; s, s [frz. forfait = Reugeld] (schweiz., bes. Sport): Zurückziehung einer Meldung bes. für einen Sportwettbewerb; Absage. * * * For|fait [fɔr fɛ], das; s, s [frz. forfait = ↑Reugeld (2), ↑Forfeit] (schweiz., bes. Sport):… … Universal-Lexikon
Forfeit — For|feit 〈[fɔ:rfıt] n. 15; Kaufmannsspr.〉 Abstandszahlung bei Vertragsrücktritt, Reugeld [engl., „Geldbuße“ <afrz. forfait „Untat, Frevel, Verbrechen“ <lat. foris facere „draußen, d. h. außerhalb des Rechts handeln“] * * * For|feit [… … Universal-Lexikon
Staatspapiere — (Staatsschuldscheine, Staatsobligationen, Fonds, Stocks, Effets publics), die den Staatsgläubigern über die ihnen gegen den Staat zustehenden Forderungen ausgestellten Schuldscheine. Die S. unterscheiden sich danach wesentlich von dem… … Pierer's Universal-Lexikon
Börse — (franz. Bourse, engl. Exchange, Change, ital. Borsa, holländ. Beurs), ein Gebäude, worin in bestimmten Stunden Kaufleute und ihnen gleichstehende Geschäftsleute zur Unterhandlung und Abschließung von Geschäften sich zu versammeln pflegen, in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon