Aufmahnen

Aufmahnen

* Aufmahnen, verb. reg. act. welches in Oberdeutschland am üblichsten ist, für ermahnen, aufmuntern. Indeß, daß der freundliche Wirth zur Freude sie aufmahnt, Geßn. Der Papst mahnte alle Eidgenossen wider den Herzog von Österreich auf, Bluntschli. Ingleichen, für aufbiethen. Sie mahneten alle Orte (Cantons) wider Frankreich auf, Bluntschli. Ferner, für auffordern. Eine Stadt, eine Festung aufmahnen. So auch die Aufmahnung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • aufmahnen — ∙auf|mah|nen <sw. V.; hat: ↑aufbieten (2): Wenn ein Kaufmann einen Pfeffersack verliert, soll man das ganze Reich a. (Goethe, Götz III) …   Universal-Lexikon

  • Wetzlarer Dom — Der Wetzlarer Dom Luftaufnahm …   Deutsch Wikipedia

  • Aufbiethen — Aufbiethen, verb. irreg. act. (S. Biethen,) welches nach Maßgebung des verschiedenen Gebrauches des einfachen Verbi auch von verschiedener Bedeutung ist. 1. So fern biethen, für befehlen gebraucht wird, bedeutet aufbiethen eigentlich, befehlen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”