Schürzenzins, der

Schürzenzins, der

Der Schürzenzins, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -e, in einigen Gegenden, eine Abgabe an Geld, welche die Leibeigenen oder Unterthanen dem Gutsherren für die Erlaubniß zu heirathen entrichten müssen, und welche an andern Orten der Hemdeschilling, das Frauengeld, der Fersenpfennig, der Bunzenzins u.s.f. heißt. Der letzte Nahme war ehedem zu Farnstädt im Querfurtischen üblich.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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