Schauamt, das

Schauamt, das

Das Schauamt, des -es, plur. die -ämter, in einigen Gegenden. 1) Die Verbindlichkeit, gewisse Dinge und Waaren zu beschauen, um ihre gesetzmäßige Güte zu erkennen. 2) Ein Collegium dazu verordneter Personen; in einigen Gegenden nur die Schau.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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