- Schauherr, der
Der Schauhêrr, des -en, plur. die -en, in einigen Gegenden, ein Rathsherr oder eine vornehme obrigkeitliche Person, welche zur Beschauung gewisser Waaren und Dinge verordnet ist. Geringere verpflichtete Personen dieser Art werden nur Schauer, Beschauer u.s.f. genannt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.