- Schenkgerechtigkeit, die
Die Schênkgerêchtigkeit, plur. inus. das Recht allerley Getränk einzeln zu verkaufen; das Schenkrecht, der Schank, besonders in den Zusammensetzungen Bierschank, Weinschank u.s.f.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.