Schießgeld — Schießgeld, 1) das Geld, welches der Förster od. Begeher des Jagdreviers für ein erlegtes Wild bekommt; für gefangenes Wild, bes. Raubwild, heißt es Fanggeld; 2) das Geld, welches der Steiger für jeden gemachten Schuß bekommt … Pierer's Universal-Lexikon
Jägerrecht, das — Das Jägerrêcht, des es, plur. die e, was einem Jäger gebühret, in Ansehung dessen recht und billig ist, in einigen einzelnen Fällen. 1) Das Schießgeld, oder dasjenige Geld, welches dem Jäger für ein erlegtes Wild gebühret. 2) Derjenige Theil… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Bürschgeld, das — Das Bürschgêld, des es, plur. inus. bey den Jägern, dasjenige Geld, welches der Jäger bey Lieferung eines Stückes Wild von der Herrschaft bekommt; im gemeinen Leben das Schießgeld … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Schußgeld, das — Das Schußgêld, des es, plur. doch nur von mehrern Summen, die er, dasjenige Geld, welches einem Jäger für jedes geschossene Wild oder Raubthier bezahlet, und ihm damit der Aufwand des Schusses, d.i. des Pulvers und Bleyes, vergütet wird; das… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Forst- u. Jagdbeamte — Forst u. Jagdbeamte, die beim Forst u. Jagdwesen Angestellten. Forst u. Jagdwesen werden fast überall von denselben Beamten besorgt. Seit der letzten Hälfte des 18. Jahrh. hat man zwar wohl mehrmals vorgeschlagen, beide zu trennen, doch nur in… … Pierer's Universal-Lexikon