- Schlachtherr, der
Der Schlachthêrr, des -en, plur. die -en, von Schlacht 1 in einigen Niederdeutschen Seestädten, diejenigen Rathsherren, welchen die Aufsicht über die Schlacht, d.i. über ein am Wasser aufgeführtes Bollwerk, über die Schifflände, anvertrauet ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.