- Schlich (1), der
1. Der Schlich, des -es, plur. die -e, von dem Zeitworte schleichen, ein verborgener, geheimer Weg, in weiterer Bedeutung, ein verborgener, geheimer Ort, und figürlich, geheime Kunstgriffe, verborgene Art und Weise zum Schaden anderer zu handeln; in welchen sämmtlichen Fällen es im Plural am üblichsten ist, obgleich die Natur der Sache den Singular gar wohl verstattet. Diebschliche, Hurenschliche, verborgene Wege und Gänge der Diebe und Huren. Alle Schliche in einem Walde wissen, alle geheime Wege und Örter. Jemanden hinter seine Schliche, hinter die Schliche kommen, seine Kunstgriffe, seine heimliche Absicht und versteckte Art und Weise zu handeln, entdecken. Er weiß die rechten Schliche, die Art und Weise, wie die Sache geschickt anzufangen ist. Recht, als ob es der Himmel hätte haben wollen, daß ich hinter ihre Schliche kommen sollte, Gell.
Anm. Nieders. Sieke. Der Singular ist noch im Oberdeutschen völlig üblich, wo es auch den Gang, die Handlung des Gehens, und in weiterer Bedeutung die Bewegung bezeichnet. In den Schlich kommen, in den Gang. Eben daselbst ist es figürlich auch das, was wir den Schlendrian nennen, die eingeführte Art und Weise zu handeln, das Herkommen. Den Schlich verstehen. Im alten Schliche bleiben. Ja überhaupt die Art und Weise, wie eine Sache behandelt werden muß. Den Schlich von etwas haben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.