- Schluß, der
Der Schluß, des -sses, plur. die Schlüsse, von dem Zeitworte schließen. 1. Die Handlung des Schließens, ohne Plural; doch nur in einigen Bedeutungen des Zeitwortes. 1) Die Handlung des Beschließens. Den Schluß einer Sache machen, sie zum Schlusse bringen, sie beschließen. Den Schluß mit etwas machen. Zum Schlusse eilen, schreiten. Zum Schlusse eines Gewölbes schreiten, dasselbe schließen. 2) Im Reiten sagt man, es habe jemand keinen Schluß. Wenn er nicht schließt, die Schenkel nicht fest an den Leib des Pferdes anlegt. Einen guten Schluß haben. 2. Ein Ding, welches schließt, und der Ort, wo etwas schließt, oder sich schließt. 1) Der Ort, wo zwey Dinge assend mit einander verbunden sind, wird häufig der Schluß genannt. So ist an einer Schere der Schluß derjenige Theil, wo beyde Theile vermittelst eines Niethes mit einander vereiniget sind. Der Schluß einer Muschel, einer Thür u.s.f. der Ort, wo sich die Muschel schließet, wo die Thür anschließet; wo in manchen Fällen auch Schloß üblich ist. Auch die Schlußsteine, Schlußbeine u.s.f. heißen oft nur Schlüsse schlechthin. 2) Dasjenige, womit ein Ding beschlossen wird; der Beschluß. Der Schluß eines Briefes, einer Rede u.s.f. 3. Was geschlossen wird; auch nur in einigen Bedeutungen des Zeitwortes. 1) Für Entschluß, der nach vorher gegangener Überlegung gefaßte Vorsatz. Einen Schluß fassen, (nicht machen.) Mein Entschluß ist gefaßt. Einen Schluß ändern. Indessen ist das zusammen gesetzte Entschluß üblicher; ehedem sagte man auch Beschluß. So auch in den Zusammensetzungen Rathsschluß, Reichsschluß u.s.f. 2) Ein aus Vordersätzen hergeleiteter Satz. Einen Schluß machen, (nicht fassen.) Schlüsse aus etwas machen, ziehen, herleiten. In weiterer Bedeutung wird ein solcher hergeleiteter Satz mit allen seinen Vordersätzen ein Schluß oder Vernunftschluß genannt, da denn der hergeleitete Satz zum Unterschiede der Schlußsatz heißt. 3) In Beyschluß, Einschluß u.s.f. bedeutet es gleichfalls ein beygeschlossenes, eingeschlossenes Ding. S. Schließen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.