- Schoßbar
Schóßbar, adj. et adv. verpflichtet, Schoß oder Geschoß zu geben, schoßpflichtig; im Gegensatze des schoßfrey. Schoßbare Unterthanen, Hufen, Äcker, Häuser u.s.f. S. Schoß 3.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Schóßbar, adj. et adv. verpflichtet, Schoß oder Geschoß zu geben, schoßpflichtig; im Gegensatze des schoßfrey. Schoßbare Unterthanen, Hufen, Äcker, Häuser u.s.f. S. Schoß 3.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Bar (1) — 1. Bar, ein nur noch in der Zusammensetzung übliches Wort, welches verschiedenen Nenn und Zeitwörtern angehänget wird, und alsdann Bey und Nebenwörter aus ihnen macht. Es bezeichnet aber, 1. Einen Mangel dessen, mit welchem es verbunden ist, wie… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Geschoß, der — Der Geschóß, des sses, plur. von mehrern Arten und Quantitäten, die sse, das ohne Noth mit dem Oberdeutschen müßigen ge verlängerte Wort Schoß, die Abgabe von Äckern und andern Grundstücken zu bezeichnen. Steuer und Geschoß geben. Daher… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Schoßfrey — Schóßfrey, adj. et adv. von der Verbindlichkeit, Schoß oder Steuern zu bezahlen, frey; im Gegensatze des schoßbar. Schoßfreye Einwohner, Häuser, Güter … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Schoßpflichtig — Schóßpflichtig, adj. et adv. verpflichtet, Schoß zu geben; schoßbar. Daher die Schoßpflichtigkeit, plur. inus. die Verbindlichkeit, Schoß zu geben … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart