Schoßbar

Schoßbar

Schóßbar, adj. et adv. verpflichtet, Schoß oder Geschoß zu geben, schoßpflichtig; im Gegensatze des schoßfrey. Schoßbare Unterthanen, Hufen, Äcker, Häuser u.s.f. S. Schoß 3.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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