- Schragen (2), der
2. Der Schragen, des -s, plur. ut nom. sing. ein aus kreuzweise oder schräge stehenden, verschränkten Füßen bestehendes Gestell, da denn dieses Wort in sehr vielen Fällen von Gestellen dieser Art gebraucht wird. Der Sägebock, welcher aus solchen kreuzweise gestellten Hölzern bestehet, heißt in vielen Gegenden ein Sägeschragen. Das ähnliche Gestell, worauf der Backtrog der Bäcker und der Waschtrog der Wäscherinnen stehet, heißt ein Schragen. Der Schragen eines Tisches, eines Bettes, ein bewegliches Gestell mit gekreuzten Füßen, daher auch in Niederdeutschland ein Faulbett, weil es vor Alters solche Füße hatte, ein Schragen genannt wird. Bey den Schwäbischen Dichtern ist schon geschragen ein Bettgestell aufschlagen. Der Schragen der Weißgärber bestehet aus einer horizontalen Latte auf gekreuzten Füßen, und wird auch der Schlichtrahmen genannt. Der Schragen der Zinngießer ist ein starkes eichenes Kreuzholz, woraus die Drehlade besteht. Bey den Ankerschmieden ist es der Kranich, der vermittelst einer Kette die schweren Lasten in die Esse hebt. In weiterer Bedeutung wird auch wohl ein Gestell, welches aus horizontalen und perpendicularen Latten bestehet, ein Schragen genannt, dergleichen die Gestelle dieser Art sind, worauf die Krämer ihre Waaren liegen haben.
Anm. Im Niedersächsischen und einigen Oberdeutschen Gegenden die Schrage. Es stammet ohne Zweifel von schräge und schränken ab. S. das letztere. Das Geschräge um die Felder ist an einigen Orten eine Befriedigung derselben, welche aus perpendicularen Pfählen und horizontalen Latten oder Stangen bestehet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.