- Auftragen
Auftragén, verb. irreg. (S. Tragen,) welches in doppelter Gattung üblich ist.
I. Als ein Activum. 1. Hinauf tragen, in die Höhe tragen. In diesem Verstande wird auftragen in den Schmelzhütten auch für auflaufen gebraucht, d.i. Erz und Kohlen in den Schmelzofen tragen, welches vermittelst der Auftragtröge oder Schichttröge geschiehet. In einer uneigentlichen Bedeutung bezeichnet in den Bergwerken auftragen, so viel als erhöhen; z.B. einen Schacht auftragen, ihn von unten auf mit Jöchern, Einstrichen, Tragestämpeln u.s.f. erhöhen.
2. Eine Sache auf die andere tragen. 1) Eigentlich. Die Speisen auftragen, auf den Tisch. Es ist schon aufgetragen, oder man hat schon aufgetragen, die Speisen sind schon auf den Tisch getragen. Einem herrlich auftragen, ihn ansehnlich bewirthen. 2) In weiterer Bedeutung wird dieses Wort in verschiedenen Handwerken und Künsten gebraucht, diejenige Verbindung oder Vereinigung zweyer Dinge auszudrucken, welche bloß durch An- und Auflegen geschiehet. Farbe auftragen, bey den Mahlern und Buchdruckern. Gold im Vergolden auftragen. Glasreifen mit dem Bindeisen auftragen, d.i. anlegen, in den Glashüttern. Das Seil auftragen, in den Bergwerken, es um den Korb legen u.s.f. Ingleichen, einen Riß auftragen, ihn auf das Papier oder eine andere Fläche zeichnen. 3) Figürlich, zur Verwaltung, Besorgung übergeben. Einem ein Amt, ein Geschäft auftragen. Einem die Regierung auftragen. Eine aufgetragene Gewalt, ein aufgetragenes Geschäft. Ingleichen, das Obereigenthum über eine Sache abtreten; daher in dem Lehenswesen, einem seine Güter auftragen, oder zu Lehen auftragen, ingleichen ein aufgetragenes Lehen, Feudum oblatum, im Gegensatze des gegebenen. Ehedem war auftragen in mehrern Fällen der Abtretung üblich, in welcher Bedeutung es aber nun größten Theils veraltet ist.
II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, in welcher Bedeutung man aber nur im gemeinen Leben von einer Sache sagt, daß sie auftrage, wenn sie zu dick ist oder wird, so daß eine andere, wider ihren Endzweck, von derselben gleichsam getragen wird. So trägt ein Nachtkleid auf, wenn es die darüber gezogene Kleidung zu enge macht.
Das Substantiv, die Auftragung, kann in allen Bedeutungen des Activi gebraucht werden.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.