- Schwertlehen, das
Das Schwrtlehen, des -s, plur. ut nom. sing. in dem Lehenrechte, ein Mannlehen, weil das Schwert ein eigentliches Gewehr des männlichen Geschlechtes ist; im Gegensatze des Kunkellehens, d.i. des Weiberlehens.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.