- Seelgeräth, das
* Das Seelgeräth, des -es, plur. die -e, von dem alten Geräth, ein Testament, Vermächtniß, ein im Hochdeutschen veraltetes, ehedem sehr gangbares Wort, ein jedes Vermächtniß zu bezeichnen, welches man zum Heil seiner Seele machte, wohin denn nicht nur die Seelbäder, sondern auch die Seelmessen, Vermächtnisse an Kirchen und Klöster u.s.f. gehöreten. In weiterer Bedeutung wurden auch wohl die Begräbnißgebühren des Pfarrers mit diesem Nahmen beleget. Schwed. Själaryckt, Själaråd.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.