Augenscheinlichkeit, die

Augenscheinlichkeit, die

Die Augenscheinlichkeit, plur. inusit. die Eigenschaft, nach welcher eine Sache augenscheinlich ist, in beyden Bedeutungen; die Evidenz.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Augenscheinlichkeit — Au|gen|schein|lich|keit, die; : das Augenscheinlichsein, Offensichtlichkeit …   Universal-Lexikon

  • Evidenz (Begriffsklärung) — Evidenz (lat. evidentia ‚Augenscheinlichkeit‘) bezeichnet: als Begriff aus der deutschen Philosophie die Augenscheinlichkeit, siehe Evidenz das argumentative Gewicht von Aussagen, die durch wissenschaftliche Ergebnisse untermauert sind, siehe… …   Deutsch Wikipedia

  • Evidenz — Anzeichen; Nachweis * * * Evi|dẹnz 〈[ vi ] f. 20; unz.〉 1. Augenschein, Offenkundigkeit, völlige Klarheit 2. 〈österr.〉 handl. Übersicht ● er wird in Evidenz geführt 〈österr.〉 er steht auf der Liste [<lat. evidentia „Augenscheinlichkeit,… …   Universal-Lexikon

  • Gewißheit —    ist eine bestimmte Qualität der Erkenntnis u. ist dann gegeben, wenn das erkennende Subjekt sich der sachlichen Gründe seiner Erkenntnis unbeirrbar sicher ist. Im allgemeinenwird seit R. Descartes († 1650) die G. mit Evidenz (lat. =… …   Neues Theologisches Wörterbuch

  • Evidént — (lat.), offenbar, augenscheinlich, der allgemeinen Einsicht zugänglich. Evidenz, Augenscheinlichkeit; der höchste Grad von Gewißheit, den eine Behauptung oder Beweisführung dann erlangt, wenn die!Beziehungen des Gegenstandes völlig klar und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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