- Sprungthaler, der
Der Sprungthaler, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z.B. im Amte Lüchau im Bremischen, eine Abgabe neu verehligter Personen, welche sie den Morgen nach der Hochzeit dem Amtmanne sowohl als dem Pfarrer, und zwar jedem einen Reichsthaler, entrichten müssen. Man leitet es von springen, befruchten, beywohnen her; allein, da im Niedersächsischen dasjenige Geld, welches Kinder in den Schulen, oder auch andere Personen bey andern Gelegenheiten, zum Antritte oder Eintritte geben, das Einspringelgeld genannt wird, so kam es auch hier den Antritt des Ehestandes bedeuten. Zu Dannenberg, auch im Bremischen, muß jedes neuverehligte Paar dem Gerichtsschulzen ein Upspringel- oder Aufspringelgeld von 8 Schilling geben. An andern Orten hat diese Abgabe, welche gemeiniglich als ein Überbleibsel des Rechts der ersten Nacht angesehen wird, noch andere und oft eben so zweydeutige Nahmen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.