- Stechgroschen, der
Der Stéchgróschen, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, z.B. im Amte Giebichenstein bey Halle, eine Abgabe von einem Groschen, welche eine Wittwe, wenn sie wieder heirathen will, der Grundobrigkeit entrichten muß, worauf sie zur Bescheinigung der entrichteten Abgabe einen Stechzettel oder Stechschein erhält, S. Sprungthaler.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.