- Stammausträge, die
Die Stammausträge, sing. inusit. Austräge, d.i. selbst erwählte zur Pflegung der Güte bestimmte Gerichte, so fern sie bey einem Stamme oder Geschlechte hergebracht, bey demselben von ältern Zeiten her eingeführet sind.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.