Sterbeschilling, der

Sterbeschilling, der

Der Stêrbeschilling, des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden, z.B. im Herzogthum Bremen, ein gewisses Geld, welches nach dem Tode eines Meiers von dessen Erben dem Gutsherren vor Sonnen Untergang entrichtet, und damit die Meierey von ihnen besprochen wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… …   Pierer's Universal-Lexikon

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