Strafübel, das

Strafübel, das

Das Strafübel, des -s, plur. ut nom. sing. eine Strafe, als ein Übel betrachtet. Die Bewegungsgründe eines Gesetzes müssen Drohungen eines Strafübels seyn.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Strafgesetz — Strafgesetz, 1) jedes Gesetz, durch welches demjenigen, welcher eine im Gesetz bestimmte Handlung od. Unterlassung begehen sollte, eine Strafe angedroht ist; 2) bes. ein Gesetz, durch welches für ein Verbrechen eine öffentliche Strafe festgesetzt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Begnadigung — (lat. Aggratiatio, Indulgentia, Abolitio), das der höchsten Gewalt im Staate zustehende Recht, Verbrechen od. Straferkenntnisse in gewissen rechtlichen Beziehungen zu tilgen od. zuerkannte Strafen zu mildern. Die B. erfolgt: entweder a) vor… …   Pierer's Universal-Lexikon

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