Strafübel, das

Strafübel, das

Das Strafübel, des -s, plur. ut nom. sing. eine Strafe, als ein Übel betrachtet. Die Bewegungsgründe eines Gesetzes müssen Drohungen eines Strafübels seyn.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Jugendstrafverfahren — Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichtlicher Abriss 2 Rechtslage… …   Deutsch Wikipedia

  • Jugendstrafrecht (Deutschland) — Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtspolitische Erwägungen 2 Alters… …   Deutsch Wikipedia

  • Todesstrafe — (Poena capitis), diejenige Strafe, bei welcher das Strafübel darin besteht, daß dem Verbrecher unter der leitenden Aufsicht des Staates auf eine bestimmte, mehr oder minder schmerzhafte Weise das Leben entzogen wird. A) Wie die Vollziehung jeder… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Strafrechtstheorien — nennt man die in der Wissenschaft aufgestellten Ansichten über den Rechtsgrund, das Wesen und die Aufgabe der Strafe. So einfach die Lösung dieser Probleme auf den ersten Blick auch scheint, so hat doch ihre Erörterung von den ersten Regungen des …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Strafgesetz — Strafgesetz, 1) jedes Gesetz, durch welches demjenigen, welcher eine im Gesetz bestimmte Handlung od. Unterlassung begehen sollte, eine Strafe angedroht ist; 2) bes. ein Gesetz, durch welches für ein Verbrechen eine öffentliche Strafe festgesetzt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Begnadigung — (lat. Aggratiatio, Indulgentia, Abolitio), das der höchsten Gewalt im Staate zustehende Recht, Verbrechen od. Straferkenntnisse in gewissen rechtlichen Beziehungen zu tilgen od. zuerkannte Strafen zu mildern. Die B. erfolgt: entweder a) vor… …   Pierer's Universal-Lexikon

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