- Aushauen
Aushauen, verb. irreg. act. S. Hauen. 1) Durch Hauen heraus hohlen. Das Brandsilber aushauen, in den Schmelzhütten, wo es mit dem Aushauer geschiehet. Die Goldschmiede verrichten solches Aushauen vermittelst eines besondern Aushauerstämpels, welcher aus einem dicken cylindrischen Eisen bestehet, welches unten hohl und scharf ist. 2) Durch Hauen aushöhlen. Einen Trog, eine Rinne aushauen. Daher der Aushauer, ein Hammer der Schmiede, die runden Löcher damit auszuhauen. 3) Mit dem Meißel eine gewisse Gestalt geben. In Marmor, in Stein aushauen. Ein Stück Blech aushauen. 4) Das Innere einer Sache durch Hauen vermindern oder leer machen. Einen Baum aushauen, die unnöthigen Zweige abhauen. Einen Wald aushauen, denselben durch Fällung einiger Bäume dünne, helle machen, welches auch ausschoren genannt wird. Ein ausgehauenes Feld heißet in dem Bergbaue, in welchem alles Erz bereits heraus gefördert ist. 5) Zum Verkaufe zerhauen; in welcher Bedeutung dieses Wort bey den Fleischern üblich ist, da es dem Einhauen, d.i. dem Zerhauen des Fleisches zum Einsalzen, entgegen gesetzet wird. 6) Mit Ruthen aushauen, vermittelst des Staupbesens des Landes verweisen.
So auch die Aushauung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.