- Streifrecht, das
Das Streifrecht, des -es, plur. inusit. das Recht auf Übelthäter, besonders auf Straßenräuber zu streifen, sie mit gewaffneter Mannschaft auf den Straßen u.s.f. aufzusuchen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Streifrecht, des -es, plur. inusit. das Recht auf Übelthäter, besonders auf Straßenräuber zu streifen, sie mit gewaffneter Mannschaft auf den Straßen u.s.f. aufzusuchen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.