Stuhlgeld, das

Stuhlgeld, das

Das Stuhlgêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, in einigen Gegenden, z.B. im Osnabrückischen, dasjenige Geld, welches der Käufer eines Gutes dem Verkäufer bey dem Abzuge entrichtet, und eine Art eines Schlüsselgeldes zu seyn scheinet. Vielleicht von Stuhl, das Zimmerwerk des Hauses, und figürlich das Haus selbst, S. Stuhl 2.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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