Thalgericht, das

Thalgericht, das

Das Thalgericht, des -es, plur. die -e, zu Halle in Sachsen, dasjenige Gericht, dessen Gerichtbarkeit sich über das Thal, d.i. die im Grunde liegenden Salzwerke erstrecket; zum Unterschiede von dem Berggerichte, unter welches der höher gelegene Theil der Stadt gehöret. Jetzt sind beyde vereinigt, und werden alsdann das Berg- und Thalgericht genannt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Hallōren — (Salzwirkerbrüderschaft), die bei den Salzwerken in Halle (s.d. 1) angestellten Arbeiter. Ihr Äußeres, ihr Wuchs u. ihre Trachten machen sie unter den Hallensern kenntlich, auch zeichnet sie ein eigenthümlicher Dialekt, ein offener, biderber… …   Pierer's Universal-Lexikon

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