- Theilrichter, der
Der Theilrichter, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z.B. im Würtembergischen, ein Nahme der Beysitzer eines Pupillen-Collegii oder Vormundschaftsamtes, welche die Aufsicht über die Erbtheile der Unmündigen haben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.