- Tiefordnung, die
Die Tiefordnung, plur. die -en, eben daselbst, die obrigkeitliche Verordnung, wie es mit dem Tiefe, oder dem Fahrwasser, und dessen Austiefung gehalten werden soll.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Tiefordnung, plur. die -en, eben daselbst, die obrigkeitliche Verordnung, wie es mit dem Tiefe, oder dem Fahrwasser, und dessen Austiefung gehalten werden soll.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Tief [3] — Tief, das, 1) ein Hauptkanal, in welchen das Wasser aus Nebenkanälen zusammenfließt; 2) das Fahrwasser, der tiefste Theil eines Gewässers, bes. in Strömen. Daher Tiefordnung, Gesetze, das Fahrwasser u. dessen Reinigung betreffend, u. Tiefherrn,… … Pierer's Universal-Lexikon