Tiefordnung, die

Tiefordnung, die

Die Tiefordnung, plur. die -en, eben daselbst, die obrigkeitliche Verordnung, wie es mit dem Tiefe, oder dem Fahrwasser, und dessen Austiefung gehalten werden soll.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Tief [3] — Tief, das, 1) ein Hauptkanal, in welchen das Wasser aus Nebenkanälen zusammenfließt; 2) das Fahrwasser, der tiefste Theil eines Gewässers, bes. in Strömen. Daher Tiefordnung, Gesetze, das Fahrwasser u. dessen Reinigung betreffend, u. Tiefherrn,… …   Pierer's Universal-Lexikon

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