Tranksteuer, die

Tranksteuer, die

Die Tranksteuer, plur. die -n, in verschiedenen Provinzen, z.B. in Sachsen, diejenige Steuer, welche dem Landesherren von dem Getränke entrichtet wird, und wohin sowohl die Bier- als Weinsteuer gehöret. Daher das im gemeinen Leben übliche Zeitwort vertranksteuern, die Tranksteuer von einem Getränke entrichten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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