- Tuchhaus, das
Das Tūchhāus, des -es, plur. die -häuser, an einigen Orten, ein Gebäude, in welchem die wollenen Tücher öffentlich verkauft und aufbewahret werden. In Nürnberg hingegen ist das Tuchhaus ein Amt oder obrigkeitliches Collegium, welches aus vier Raths-Deputierten, einem Cassierer und Gegenschreiber bestehet, und die Abgaben von dem Getreide und Malze einnimmt; vermuthlich, weil es seine Sitzungen in dem Tuchhause hält, oder doch ursprünglich gehalten hat.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.