Unbilligkeit, die

Unbilligkeit, die

Die Unbilligkeit, plur. die -en. 1) Die Eigenschaft, da ein Ding oder eine Handlung unbillig ist, ingleichen die Fertigkeit, den unvollkommenen Rechten anderer zuwider zu handeln, ohne Plural. 2) Eine unbillige Handlung selbst; mit dem Plural.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Vollstreckungsaufschub — 1. Tatbestand: Die Vollstreckungsbehörde kann die Vollstreckung einstweilen einstellen oder beschränken oder eine Vollstreckungsmaßnahme (⇡ Vollstreckungsverfahren) aufheben, wenn die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist (§ 258 AO). Die… …   Lexikon der Economics

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