Unpflicht, die

Unpflicht, die

Die Unpflicht, plur. die -en, der Gegensatz von Pflicht, doch nur in engerer Bedeutung, so fern dieses Wort die Verbindlichkeit eines Unterthanes gegen seinen Grund- und Oberherren bezeichnet, wo es auch nur in einigen Gegenden üblich ist, aber in verschiedenem Verstande gebraucht wird. 1. In einigen Gegenden sind Unpflichten, Verbindlichkeiten der Unterthanen, welche nicht zu gewissen bestimmten Zeiten, sondern nur bey außerordentlichen Gelegenheiten geleistet werden, z.B. Kriegesfuhren, Verfolgung und Aufsuchung der Übelthäter u. s f. Sie haben vermuthlich diesen Nahmen, weil sie anfänglich nicht als eine Pflicht, sondern als eine Gefälligkeit gefordert wurden. 2. In andern Gegenden sind Unpflichten, ungebührliche, ungewöhnliche Abgaben, welche über die Gebühr gefordert werden; wo un die Bedeutung eines beschwerlichen, ungebührlichen Dinges hat. 3. Noch häufiger werden in manchen Gegenden alle Abgaben mit Steuern der Unterthanen an die Obrigkeit Unpflichten genannt, entweder auch aus dem vorigen Grunde, oder auch, weil sie anfänglich nur freywillig und aus Gefälligkeit bewilliget wurden. Bürgerliche Unpflichten, bürgerliche Abgaben. Nieders. Unpligt. S. auch Ungeld, welches im ähnlichen Verstande gebraucht wird. 4. Ehedem war Unpflicht ohne Plural auch Übertretung seiner Pflicht, Umreue, in welcher Bedeutung es aber veraltet ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Unpflicht — Gemeine Unpflicht folget den Höfen und Hufen. – Graf, 122, 309; Normann, 125, 104. Die Reallasten ruhen auf dem Gute; wer dies übernimmt, übernimmt jene. (S. ⇨ Last 1 und⇨ Pflicht 1.) …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Umpflicht, die — Die Úmpflicht, S. Unpflicht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Pflicht (2), die — 2. Die Pflicht, plur. die en, von dem Zeitworte pflegen, nach dessen Oberdeutschen irregulären Abwandlung, nach welcher es in der zweyten und dritten Person des Präsentis, du pflichst, er pflicht, hat. 1. Von der veralteten Bedeutung des Activi,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ungeld, das — Das Ungêld, des es, plur. doch nur von mehrern Summen, die er, ein altes aber jetzt nur noch in einigen Provinzen übliches Wort, eine Abgabe oder Accise von dem Getränke zu bezeichnen, wo es am häufigsten von demjenigen Getränke gegeben wird,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Pflicht — 1. Die Pflichten bleiben bei der Wer und ihrer Zubehör. – Graf, 122, 308. »De plichte bliven by der wehre und erer Thobehöringe.« (Normann, 134, 107.) Unter Pflichten sind die Reallasten zu verstehen, deren Grundcharakter in dem engen Verbande… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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