Unterkäufer, der

Unterkäufer, der

Der Unterkäufer, oder Unterkäufler, des -s, plur. ut nom. sing. ein nicht aller Orten bekanntes Wort. 1. Ein von der Obrigkeit bestellter Unterhändler in Kauf- und Verkaufssachen der Handelsleute, welcher an den meisten Orten ein Mäkler, Sensal u.s.f. genannt wird. Vermuthlich sagt Haller in diesem Verstande,


Ihr Unterkäufler falscher Ehre.


2. An andern Orten werden Höken und andere geringe Kramer und Handelsleute, z.B. Kornhändler u.s.f. Unterkäufler, Unterhändler genannt; wo unter etwas geringeres der Würde nach bezeichnet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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