- Unterkammerherr, der
Der Unterkammerhêrr, des -en, plur. die -en, der zweyte Kammerherr, welcher den Oberkammerherrn über sich hat.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Unterkammerhêrr, des -en, plur. die -en, der zweyte Kammerherr, welcher den Oberkammerherrn über sich hat.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.