- Unterschlägig
Unterschlägig, adj. et adv. welches nur von Wassermühlen und Wasserkünsten gebraucht wird. Ein unterschlägiges Wasserrad, welches durch den Stoß des unten wegfliessenden Wassers in Bewegung gesetzt wird, im gemeinen Leben unterschlächtig; im Gegensatze des oberschlägig oder oberschlächtig. Eine unterschlägige Mühle, welche ein solches Wasserrad hat.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.