Unterschleif, der

Unterschleif, der

Der Unterschleif, des -es, plur. doch nur in der zweyten Bedeutung von mehrern Arten, die -e. 1. Die Beherbergung, die Aufnahme unter sein Dach; eine im Hochdeutschen nicht sehr gangbare, im Oberdeutschen aber üblichere Bedeutung, wo das Wort auch Unterschlauf lautet, und von einer jeden Aufnahme, oder Beherbergung gebraucht wird. Unterschleif suchen, eine Herberge. Jemanden Unterschleif geben, ihn beherbergen. Den armen vertriebenen Piemontesern Unterschlauf und Herberg zu suchen, Bluntschli, ein Schweizer. Welchen ein Gastwirth großentheils Unterschlauf gegeben, eben ders. Wenn es in den Hochdeutschen Gerichten in diesem Verstande ja gebraucht wird, so geschiehet es allemahl mit dem Nebenbegriffe des Heimlichen und Unerlaubten. Verdächtige Leute, Diebsgesindel Unterschleif geben. Im Oberdeutschen hat man auch das Zeitwort unterschleifen, herbergen. Das ganze Wort ist elliptisch, und bedeutet eigentlich unter sein Dach oder Obdach schleifen oder bringen; wo der verächtliche Nebenbegriff in dem Zeitworte schleifen freylich gegründet genug ist, S. Schleifweg. Bey dem Willeram kommt noch das Zeitwort untarstiufen, als ein Neutrum, vor, wofür wir jetzt unterschlüpfen sagen würden. 2. Im Hochdeutschen ist es außerdem noch in einer doppelten figürlichen Bedeutung üblich, wo Unterschleif machen oder begehen, theils unterschlagen bedeutet, d.i. das, was für einen andern bestimmt ist, böslich für sich behalten, theils auch die Obrigkeit bey den Abgaben heimlich und böslich bevortheilen; Schleif- oder Schleichhandel treiben. Man macht in diesem Verstande Unterschleif, sowohl, wenn man verbothene Waaren heimlich einschleifet, als auch, wenn man erlaubte Waaren heimlich einbringet, ohne die Abgaben davon zu entrichten. Im Schwed. gleichfalls Unterslef. Unter scheint hier mit dem Vorworte unterschlagen gleich bedeutend zu seyn, oder auch für unter der Hand, d.i. heimlich, einschleifen zu stehen. Im Oberd. ist Schleif, Schliff, ein Rank, verborgener Betrug, ein Kniff oder Schlich, welches letztere nahe damit verwandt ist, und in einigen Gegenden ist unterschleichen überhaupt so viel als hintergehen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Unterschleif — Defraudation; Hinterziehung; Veruntreuung; Unterschlagung; Spicken (umgangssprachlich) * * * Ụn|ter|schleif 〈m. 1〉 1. 〈veraltet〉 = Unterschlagung 2. 〈österr., schweiz.〉 Unterschlupf [Rückbildung aus m …   Universal-Lexikon

  • Unterschleif — Ụn|ter|schleif, der; [e]s, e (veraltet für Unterschlagung) …   Die deutsche Rechtschreibung

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