Untheilhaft

Untheilhaft

Untheilhaft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von theilhaft, der doch im Hochdeutschen wenig gebraucht wird. 1. Einer Sache nicht theilhaft oder theilhaftig, in welchem Verstande es am seltensten ist. Eines Verbrechens untheilhaft seyn, keinen Theil daran haben. 2. Was sich nicht bequem oder vortheilhaft in mehrere Theile theilen lässet. Kalbfleisch ist untheilhaft. So auch die Untheilhaftigkeit.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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