Unverwehrt

Unverwehrt

Unverwêhrt, adj. et adv. nicht verwehrt. Das ist, bleibt uns unverwehrt, wird uns von niemanden gewehret.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • unverwehrt — unverwehrt:u.sein:⇨freistehen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • unverwehrt — ụn|ver|wehrt 〈a. [ ′ ] Adj.〉 nicht verwehrt ● es ist jedem unverwehrt, zu ... * * * ụn|ver|wehrt [auch: … ve:ɐ̯t ] <Adj.>: ungehindert: en Zutritt zu etw. haben. * * * ụn|ver|wehrt [auch: ] <Adj.>: ungehindert: en Zutritt zu etw.… …   Universal-Lexikon

  • unverwehrt — ụn|ver|wehrt [auch ... ve:... ]; das bleibt dir unverwehrt (unbenommen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Pentekontaetie — (Pentekontaë tie von πεντήκοντα pentēkonta = 50, ἔτος etos = Jahr) ist eine moderne Bezeichnung der ungefähr 50 Jahre vom Ende des Xerxes Zuges mit der Schlacht von Plataiai (479 v. Chr.) bis zum Beginn des Peloponnesischen Krieges (431 v. Chr.) …   Deutsch Wikipedia

  • Scriptūra — (lat.), 1) das Bezeichnen mit Linien; 2) Schreiben, Schrift; 3) das Geschriebene, Schrift, Buch; daher S. sacra, die Heilige Schrift (s. Bibel); 4) Abgabe, welche von denen gegeben wurde, welche ihr Vieh auf dem Staatsgebiet (Ager scriptuarius)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bittschrift — (Bittschreiben, Supplik), schriftliche., bes. an eine Behörde gerichtetes Gesuch, durch welches entweder um eine Gnade od. Gerechtigkeit gebeten wird. In letzterem Falle sind Klaglibelle, Exceptionsschriften, Repliken, Dupliken, Appellations u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fensterrecht — (Rechtsw.), 1) im Allgemeinen die Rechtsgrundsätze über Anlegung von Fenstern, bes. nach den Räumen der Nachbargrundstücke hin; 2) Bezeichnung für die dem einen Grundstücksbesitzer gegen den Besitzer des anliegenden, andern Grundstückszuständigen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bescheren (2) — 2. Beschêren, verb. reg. act. als ein Geschenk zutheilen, obgleich nur noch in einigen wenigen Fällen. Am häufigsten gebraucht man dieses Wort im gemeinen Leben von Gott, und besonders von der Ertheilung zeitlicher Güter. Sprichw. Was Gott… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Verwehren — Verwêhren, verb. regul. act. wehren, d.i. mit Gewalt hindern, daß etwas nicht gethan werde, mit der vierten Endung der Sache und der dritten der Person. Einem etwas verwehren. Dem Feinde den Übergang über den Fluß zu verwehren suchen. Er wäre… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • frei — 1. a) autonom, eigenständig, sein eigener Herr, unabhängig, ungebunden; (bildungsspr.): autark; (bes. feminist. Sprachgebrauch): ihre eigene Frau/Herrin. b) autonom, eigenständig, ohne Hilfsmittel/Vorlage, selbstständig, unabhängig, ungebunden;… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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