- Urlaub, der
Der Urlaub, des -es, plur. car. ein ehedem sehr gangbares, jetzt bis auf einige wenige Fälle veraltetes Wort. 1. * Eine jede Erlaubniß, eine jetzt völlig veraltete Bedeutung, in welcher es ehedem auch ungewissen Geschlechtes war. Schon bey dem Kero Vrlaubii, in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter Orlof, Dän. Orlov, Nieders. Verlöv, Schwed. Orlof, Ißländ. Ordlof. Daz Vrlob gibt der Konig, im Schwabenspiegel. Wir gebrauchen es, 2. Nur noch in engerer Bedeutung, von der Erlaubniß eines Höhern, wegzugehen, sich auf einige Zeit zu entfernen, wo es doch auch nur im gemeinen Leben und in einigen Fällen üblich ist. Man gebraucht es am häufigsten ohne Artikel. Wenn sich der Schüler auf kurze Zeit aus der Lehrstunde entfernen will, so bittet er den Lehrer um Urlaub. Am häufigsten ist es bey den Soldaten, von der Erlaubniß, welche der Vorgesetzte seinem Untergebenen gibt, sich auf eine gewisse Zeit aus dem Stand-Quartiere zu entfernen, oder auch nur von dem gewöhnlichen Dienste befreyet zu seyn. Einem Soldaten Urlaub geben. Urlaub nehmen, diese Erlaubniß suchen und erhalten. Urlaub haben, im gemeinen Leben auch auf Urlaub seyn. Da es denn auch von der Zeit gebraucht wird, auf wie lange diese Erlaubniß ertheilet wird, in welchem Falle es auch den Artikel leidet. Der Urlaub ist aus, ist zu Ende. Daher beurlauben, solchen Urlaub geben oder ertheilen. 3. Der Abschied, die Abreise, Entfernung, und die Worte, mit welchen man sich in der gesellschaftlichen Höflichkeit in diesem Falle einem andern empfiehlet. Der sumer urloub hat genomen, Graf Kraft von Toggenburg.
Ouch wurden ir vil lichte ougen rot
Do ich urlub nam und mich in ir genade bot,
Graf Otto von Bottenloube.
Urlup der ritter do genam
Von der vil liben frowen sin,
der Burggr. von Linnz.
In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen gleichfalls veraltet. Man sagt nur noch im gemeinen Leben, Urlaub hinter der Thür nehmen, d.i. ohne Abschied zu nehmen, weggehen. Indessen hat man davon noch das zusammen gesetzte sich beurlauben, Abschied nehmen, S. dasselbe.
Anm. Aus dem obigen erhellet, daß ur hier nichts anders ist, als die Vorsylbe er nach einer rauhern oberdeutschen Mundart, und daß Urlaub mit Erlaubniß eigentlich gleich bedeutend ist, so wie das veraltete urlauben mit erlauben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.