- Verarrestieren
Verarrestieren, verb. regul. act. mit Arrest belegen, auch nur in den niedrigen Sprecharten. Jemanden seine Güter verarrestieren. So auch die Verarrestierung. S. Ver 2.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Verarrestieren, verb. regul. act. mit Arrest belegen, auch nur in den niedrigen Sprecharten. Jemanden seine Güter verarrestieren. So auch die Verarrestierung. S. Ver 2.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Arrest (Zivilprozess) — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Schweiz 3 Weblinks 4 Quellen Deutschland Der Arrest ist im deutschen Zivilprozessrecht ein … Deutsch Wikipedia
Ver — Ver, eine sehr alte Partikel, in der Deutschen sowohl, als allen mit derselben verwandten Sprachen, welche ehedem auch für sich allein üblich war; aber jetzt nur noch in der Ableitung vorkommt, wo sie von einer sehr mannigfaltigen Bedeutung ist,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Verhaften — Verhaften, verb. regul. act. von dem einfachen haften, so fern es für häften oder heften active gebraucht wurde. 1. Die persönliche Freyheit durch gerichtliche oder obrigkeitliche Einsperrung einschränken. Jemanden verhaften, wofür doch in… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart