- Verbeißen (2)
2. Verbeißen, verb. irregul. act. S. Beißen. 1. Durch Zusammenbeißung der Zähne den Ausbruch einer Empfindung zu unterdrücken suchen. Das Lachen, das Weinen, den Schmerzen verbeißen. Der Seufzer, den du jetzt verbeißest, Weiße. S. Ver 1 (c). 2. Abbeißen, besonders vorn abbeißen, wo ver das Latein. prae ausdruckt; eine im Hochdeutschen seltene Bedeutung.
Ja, da er sich aus Zorn die Nägel schon verbissen, Günth. In weiterer Bedeutung sagt man zuweilen, die Wörter verbeißen, die Endsylben in der Aussprache verschlucken, daher auch einige, die unter dem Nahmen der Syncope bekannte grammatische Figur die Verbeißung nennen wollen. S. Verbeitzen. 3. In der Jägerey sagt man, der Auerhahn habe verbissen, wenn er aufhöret zu balzen, wo es als ein Neutrum gebraucht wird; wo ver entweder ein Aufhören, und beißen, sehr uneigentlich sein mit der Balz verbundenes Schreyen bedeutet, oder auch, so fern das Ende der Balz alsdann einzutreten pflegt, so bald der Auerhahn die jungen Knospen der Birken und Buchen zu kosten anfängt. S. das gleich folgende Verbeitzen. 4. So fest zubeißen, daß man den Mund nicht mehr öffnen, oder die Zähne nicht mehr von einander bringen kann, als ein Reciprocum, auf welche Art sich die Hunde oft zu verbeißen pflegen, da man sie denn ab- oder losbrechen muß; auch verfangen.
So auch die Verbeißung und das Verbeißen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.