- Verbothschaften
* Verbothschaften, verb. regul. act. durch Bothschaft bekannt machen, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort für verkündigen.
Willkommen, großes Kind, gesehn an allen Enden,
Verbothschaft in der Luft,
Opitz.
S. Ver 2.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.