Verbriefen — Verbriefen, 1) durch Brief u. Siegel, durch Urkunden befestigen, eine Urkunde über Etwas abfassen; 2) sich v., sich schriftlich verpflichten, bes. verbürgen; 3) einen Menschenv., mit Steckbriefen verfolgen … Pierer's Universal-Lexikon
verbriefen — verbriefen,sich→bürgen … Das Wörterbuch der Synonyme
verbriefen — ↑ Brief … Das Herkunftswörterbuch
verbriefen — ver|brie|fen 〈V. tr.; hat〉 urkundlich zusichern ● jmdm. ein Recht verbriefen; verbriefte Rechte * * * ver|brie|fen <sw. V.; hat [mhd. verbrieven] (veraltend): schriftlich, durch Urkunde o. Ä. feierlich bestätigen, zusichern, garantieren: jmdm … Universal-Lexikon
verbriefen — ver|brie|fen ([urkundlich] sicherstellen); ein verbrieftes Recht … Die deutsche Rechtschreibung
Ausgabepreis — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia
Wertpapiere — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia
Wertpapieren — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia
Wertschrift — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… … Deutsch Wikipedia
Wertpapier — in Form einer Urkunde verbrieftes Vermögensrecht, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Nur gegen Vorlage und Rückgabe des W. ist, abgesehen von dem Fall der Kraftloserklärung bei abhanden gekommene W., der aus der Urkunde… … Lexikon der Economics