Verbriefen

Verbriefen

Verbriefen, verb. regul. act. 1. Mit einem oder mehrern Briefen, d.i. Urkunden, versehen, damit bestätigen, ein großen Theils veraltetes, nur noch hin und wieder gangbares Wort. Die Mitgift ist verbriefet, es ist darüber eine förmliche Urkunde vorhanden. Verbriefte Schulden, worüber man Brief und Siegel hat, im Gegensatze der unverbrieften. Sich für jemanden verbriefen, schriftlich verbürgen. Dennoch wird man Äcker um Geld kaufen und verbriefen, Jer. 52, 44. 2. In einem andern Verstande war in den Deutschen Rechten der mittlern Zeiten verbrieft, so viel als anrüchtig, und verbriefen, für anrüchtig erklären, von Brief, so fern es auch den Prozeß und die Verurtheilung eines flüchtigen Verbrechers bedeutete. S. Klotzsch vom Verzellen S. 110. Es ist von Brief und ver, S. Ver 2.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Verbriefen — Verbriefen, 1) durch Brief u. Siegel, durch Urkunden befestigen, eine Urkunde über Etwas abfassen; 2) sich v., sich schriftlich verpflichten, bes. verbürgen; 3) einen Menschenv., mit Steckbriefen verfolgen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • verbriefen — verbriefen,sich→bürgen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • verbriefen — ↑ Brief …   Das Herkunftswörterbuch

  • verbriefen — ver|brie|fen 〈V. tr.; hat〉 urkundlich zusichern ● jmdm. ein Recht verbriefen; verbriefte Rechte * * * ver|brie|fen <sw. V.; hat [mhd. verbrieven] (veraltend): schriftlich, durch Urkunde o. Ä. feierlich bestätigen, zusichern, garantieren: jmdm …   Universal-Lexikon

  • verbriefen — ver|brie|fen ([urkundlich] sicherstellen); ein verbrieftes Recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Ausgabepreis — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… …   Deutsch Wikipedia

  • Wertpapiere — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… …   Deutsch Wikipedia

  • Wertpapieren — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… …   Deutsch Wikipedia

  • Wertschrift — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… …   Deutsch Wikipedia

  • Wertpapier — in Form einer Urkunde verbrieftes Vermögensrecht, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Nur gegen Vorlage und Rückgabe des W. ist, abgesehen von dem Fall der Kraftloserklärung bei abhanden gekommene W., der aus der Urkunde… …   Lexikon der Economics

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