Verfangenschaft, die

Verfangenschaft, die

Die Verfangenschaft, plur. car. ein nur an einigen Orten, z.B. zu Ulm, Frankfurt, übliches Wort, dasjenige Recht zu bezeichnen, nach welchem die Güter des verstorbenen Ehegatten seinen Kindern zufallen, doch so, daß der Überlebende davon die Nutzung ziehe; der Verfang, das Verfangrecht. S. Verfangen I. 2.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Verfangen — Verfangen, verb. irreg. S. Fangen, welches auf doppelte Art gebraucht wird. I. Als ein Activum oder vielmehr als ein Reciprocum, wo es nach Maßgebung sowohl der Partikel, als auch des einfachen Zeitwortes, in verschiedenem Verstande üblich ist. 1 …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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