- Vergönnen
Vergönnen, verb. regul. act. 1. Gönnen, daß etwas geschehe, d.i. zu thun erlauben, verstatten, so daß ver eine intensive Bedeutung hat. Die Edomiter weigerten sich, Israel zu vergönnen, durch ihre Gränze zu ziehen, 4 Mos. 20, 21. Es soll dir vergönnt seyn. Das ist mir nicht vergönnt.
Vergönne mir, Najade, nachzulallen,
Was mein erstauntes Ohr durchdrang,
Raml.
Nieders. vergunnen, Schwed. föfunna. S. auch Vergünstigen. 2. * Nicht gönnen, so daß ver eine destruirende Bedeutung hat; eine im Hochdeutschen völlig veraltete Bedeutung. Daß ein Mann – wird seinem Bruder, und dem Weibe in seinen Armen – vergönnen, zu geben u.s.f. 5 Mos. 28, 54-56. Der verzärtelte – Mann wird seinem Bruder, der Frau in seinem Arm – den Bissen vom Fleisch seiner Söhne nicht gönnen, Michael.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.