Verjähren

Verjähren

Verjähren, verb. regul. neutr. welches das Hülfswort seyn erfordert. 1. * Eigentlich, wie veralten, nicht bloß alt werden, sondern zu einer gewissen Bestimmung zu alt werden; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher im Nieders. unverjahrt, zum Heirathen noch nicht zu alt, bedeutet. Si wil mih lan in diesen zwein veriaren, Graf Kraft von Toggenburg. 2. In engerer Bedeutung ist verjähren durch eine lange Reihe von Jahren sowohl rechtskräftig, rechtmäßig, als auch umgekehrt ungültig werden. Landesherrliche Regalia verjähren niemahls, die unterlassene Ausübung derselben gereicht ihnen durch keine Zeitdauer zum Nachtheil, sie können zu allen Zeiten wieder in Besitz genommen werden, dagegen in andern Fällen die Ansprüche nach einem ununterbrochenen Besitz von gewissen Jahren verjähren, d.i. ungültig werden. Ein verjährter Besitz, der durch eine lange Zeitdauer rechtskräftig geworden. Daher auch figürlich, verjährte Vorurtheile, die durch die lange Zeitdauer ein ehrwürdiges Ansehen gewonnen haben. Eigentlich bedeutet verjähren, durch eine lange Reihe von Jahren ungültig werden, der Menschheit unverjährte Rechte, Hall. Es geschiehet daher nicht ohne Zweydeutigkeit, wenn es von einigen im entgegen gesetzten Verstande gebraucht wird, dadurch gültig werden. So auch die Verjährung, Præscriptio. Ehedem war für verjähren auch verwähren üblich.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • verjähren — V. (Mittelstufe) nach einer bestimmten Zeit die Gültigkeit verlieren Beispiele: Die Straftat ist schon verjährt. Der Richter erklärte den Fall für verjährt …   Extremes Deutsch

  • verjähren — ablaufen, aufhören, auslaufen, außer Kraft treten, enden, sich erübrigen, gegenstandslos/hinfällig werden, ungültig werden, verfallen, verrinnen, verstreichen, zu Ende gehen; (ugs.): flachfallen, unter den Tisch fallen. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • verjähren — Jahr: Das gemeingerm. Substantiv mhd., ahd. jār, got. jēr, engl. year, schwed. år geht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen – vgl. z. B. awest. yārə »Jahr«, griech. hō̓ra »Jahr‹eszeit›, Tageszeit, Stunde« (↑ Horoskop und ↑ Uhr) und …   Das Herkunftswörterbuch

  • verjähren — ver|jäh|ren [fɛɐ̯ jɛ:rən] <itr.; ist: (von einer Forderung bzw. einer Schuld) aufgrund eines Gesetzes nach einer bestimmten Zeit hinfällig werden, gerichtlich nicht mehr verfolgt werden können: die Forderung, Anklage, das Verbrechen ist… …   Universal-Lexikon

  • verjähren — ver·jä̲h·ren; verjährte, ist verjährt; [Vi] etwas verjährt etwas kann nach einer bestimmten Zeit nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden oder etwas geht (als Recht) verloren <ein Verbrechen; Schulden; jemandes Ansprüche> || hierzu… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • verjähren — ver|jäh|ren …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verjährung (Deutschland) — Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Ablaufhemmung — Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Dies gilt im Schuldrecht: die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (=das …   Deutsch Wikipedia

  • Einrede der Verjährung — Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Dies gilt im Schuldrecht: die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (=das …   Deutsch Wikipedia

  • Neubeginn — Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Dies gilt im Schuldrecht: die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (=das …   Deutsch Wikipedia

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