- Vermählen
Vermählen, verb. regul. act. verbinden, vereinigen, vermischen. 1. Im eigentlichen und weitesten Verstande, in welchem es im Hochdeutschen veraltet ist, aber noch bey den ältern Oberdeutschen Schriftstellern häufig vorkommt. 2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, ehelich verbinden. Seine Tochter jemanden, noch häufiger, an jemanden, mit jemanden vermählen. Cleopatra ward dem Alexandro vermählt, 2 Macc. 10, 58; besser, mit dem Alexander. Sich vermählen. Sich mit einer Person vermählen. Daher die Vermählung, die eheliche Verbindung. Die Vermählung vollziehen. Das Vermählungsfest u.s.f. Man gebraucht dieses Wort nur von hohen und vornehmen Personen, dagegen von geringern oder seines gleichen verheirathen, verehelichen üblicher sind. S. Gemahl. In der dichterischen Schreibart indessen wird es auch von geringern gebraucht.
Von Vater seiner Braut erhielt Philet das Glück
Mit Sylvien sich endlich zu vermählen,
Gell.
Anm. Im Oberdeutschen auch vermailigen, vermeiligen, bey noch ältern Schriftstellern nur mahlen, mahelen, mehelen, welches denn auch wohl für verloben gebraucht wurde. Ther thaz wib mahalta, Ottfr. Da ward die magd gemehelt mit einem gerechten man Joseph. Buch Belial von 1472. Von der Abstammung S. Gemahl. Ver scheint hier die erste Bedeutung der Entfernung zu haben, durch eheliche Verbindung aus der Familie entfernen, ausheirathen, im mittlern Lat. forisfamiliare.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.