Verpfunden

Verpfunden

Verpfunden, verb. regul. act. welches nur in einigen Niederdeutschen Seestädten üblich ist, die unter dem Nahmen des Pfundzolles übliche Abgabe von den Waaren entrichten. So auch die Verpfundung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Verpfunden — Verpfunden, in Seestädten die Abgabe (Pfundzoll) von etwas entrichten …   Pierer's Universal-Lexikon

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