- Verpfunden
Verpfunden, verb. regul. act. welches nur in einigen Niederdeutschen Seestädten üblich ist, die unter dem Nahmen des Pfundzolles übliche Abgabe von den Waaren entrichten. So auch die Verpfundung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.